«Krankenkassen anerkannt» bedeutet, dass die Behandlung durch entsprechend qualifizierte Therapeut:innen erbracht wird und – bei Vorliegen der Voraussetzungen – über die Krankenversicherung abgerechnet werden kann. In der Praxis hängt die Kostenübernahme von Faktoren wie Verordnung, Versicherungsmodell und den Bedingungen Ihrer Krankenkasse ab.
Wenn Sie unsicher sind, helfen wir gerne bei der Orientierung – verbindliche Auskunft zur Kostendeckung gibt jedoch Ihre Versicherung.
In vielen Fällen ist für die Abrechnung über die Krankenkasse eine ärztliche Verordnung erforderlich. Mit Verordnung kann die Behandlung – je nach Versicherung – ganz oder teilweise übernommen werden.
Wenn Sie ohne Verordnung starten möchten, sind je nach Leistung auch Privatbehandlungen möglich.